FEUERALARM! Was ist zu tun und wie habe ich mich zu verhalten?

Wenn in einem Gebäude ein Feueralarm ausgelöst wird, folgt ein klar strukturierter organisatorischer Ablauf, der sicherstellen soll, dass alle Personen schnell und sicher evakuiert werden. Zunächst wird der Alarm durch einen Handfeuermelder oder einen automatischen Rauchmelder aktiviert, was ein akustisches und/oder optisches Signal auslöst. Daraufhin sollen sofort alle Personen im Gebäude ruhig und geordnet die nächstgelegenen Notausgänge aufsuchen, ohne die Aufzüge zu benutzen, da diese in der Regel im Feuerfall außer Betrieb sind. Die Verantwortlichen, wie z.B. Sicherheitsbeauftragte oder Brandschutzhelfer, haben die Aufgabe, die Evakuierung zu koordinieren, sodass alle Räume überprüft werden, um sicherzustellen, dass niemand zurückgeblieben ist. Gleichzeitig wird die Feuerwehr alarmiert und die Einsatzkräfte treffen am Einsatzort ein, um die Situation zu beurteilen. Nach der Evakuierung erfolgt eine Versammlung an einem vorher festgelegten Sammelpunkt, wo die Anwesenden gezählt werden. Dieser Ablauf ist gesetzlich geregelt und soll dazu beitragen, im Ernstfall Leben zu retten und Schäden zu minimieren.

Image by René Fischer from Pixabay
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Brandmeldetechnik - Der Unterschied zwischen einem Handfeuermelder und einem Rauchmelder

Ein Handfeuermelder , auch Druckknopfmelder genannt, ist ein manuelles Gerät, das von einer Person aktiviert werden muss, um einen Brandalarm auszulösen. Wenn jemand einen Brand entdeckt, drückt er den Knopf des Handmelders tief und fest, dadurch wird ein Alarm im Brandmeldesystem ausgelöst. Im Gegensatz dazu funktioniert ein automatischer Rauchmelder ohne menschliches Eingreifen. Er erkennt Rauch und/oder Temperaturveränderungen in der Umgebung und löst automatisch einen Alarm aus, wenn er Anzeichen eines Brandes feststellt. In einem verkabelten Brandmeldesystem, arbeiten eine Vielzahl solcher Melder zusammen: Handmelder bieten eine Möglichkeit zur manuellen Alarmierung, während automatische Rauchmelder eine frühzeitige Erkennung von Bränden ermöglichen, um schnellere Reaktionen zu gewährleisten. Je nach Brandschutzkonzept des Gebäudes werden in den Flucht- und Rettungswegen, als auch in Treppenhäusern Handfeuermelder gefordert, sowie in einzelnen Räumen eine oder mehrere automatische Rauchmelder verbaut. In Abhängigkeit von Brandlasten und anderen baulichen Anforderungen unterscheidet man zwischen diversen Meldertypen.

Esser Handmelder
Handmelder (DKM), Quelle: https://www.esser-systems.com
Automatische Melder IQ8Quad
Automatische Rauchmelder, Quelle: https://www.esser-systems.com

Kommt die Feuerwehr im Alarmfall immer?

NEIN! Ob die Feuerwehr im Alarmfall immer kommt, hängt von der Art des Alarmsystems und den spezifischen Anforderungen ab. Bei einer nach DIN 14675 errichteten Brandmeldeanlage, welche über einen Hauptmelder aufgeschaltet ist, wird im Falle eines Alarms sofort die Feuerwehr informiert. Dies ist besonders wichtig für Einrichtungen wie z.B. Krankenhäuser, öffentliche Gebäude oder Pflegeheime, wo die Sicherheit der Menschen höchste Priorität hat. Je nach baulichen Anforderungen, z.B. im Brandschutzkonzept des Gebäudes vermerkt, kann auch eine Hausalarmierungsanlage ausreichend sein, z.B. in Kindertageseinrichtungen oder Schulen. Bei diesen Anlagen erfolgt keine direkte Aufschaltung auf eine Feuerwehrleitstelle. In vielen Ländern gibt es gesetzliche Vorgaben, die eine Aufschaltung auf die Feuerwehr vorschreiben, insbesondere in öffentlichen Gebäuden oder gewerblichen Einrichtungen, um im Ernstfall eine schnelle Reaktion zu gewährleisten.

Folgende Normen und Richtlinien spielen in Deutschland eine wichtige Rolle in der Planung eines Gebäudes, in Bezug auf den anlagentechnischen Brandschutz:

  • DIN 14675: Hierbei handelt es sich um „die“ Norm für Brandmeldeanlagen (BMA), in Bezug auf Planung, Errichtung, Wartung und Service, sowie Feuerwehrlaufkarte
  • DIN 0833 1-3: Diese Normen befassen sich mit Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall, ebenfalls in Bezug auf Planung, Errichtung, Erweiterung, Änderung und den Betrieb von Gefahrenmeldeanlagen (GMA)
  • DIN 14661: Diese Norm enthält u.a. Anforderungen an Feuerwehr-Bedienfelder (FBF) sowie Grundsätze für deren Prüfung und Kennzeichnung.
  • DIN 14662: Diese Norm legt Anforderungen an Feuerwehr-Anzeigetableaus (FAT) fest und stellt Grundsätze für deren Prüfung aus.

Zusätzlich gibt es spezifische Anforderungen in den Landesbauordnungen, die je nach Bundesland variieren können. Auch VdS Richtlinien sind relevant und müssen berücksichtigt werden. Es ist wichtig, die entsprechenden Normen und Vorschriften für das spezifische Projekt und die jeweilige Bauart zu überprüfen. Eine Beratung durch einen Fachingenieur für Brandschutz sollte hierbei hilfreich sein – diese Leistungen bieten wir an.

In privaten Wohngebäuden ist eine Aufschaltung nicht immer gesetzlich erforderlich, kann jedoch aus Sicherheitsgründen empfohlen werden. In jedem Fall ist es entscheidend, dass die Alarmierung im Ernstfall zuverlässig funktioniert, um potenzielle Gefahren schnell zu erkennen und zu bekämpfen.

Esser IQ8Control CM
Brandmeldesysteme des Hersteller ESSER by Honeywell, Quelle: https://www.esser-systems.com
ESSER Flex ES Control, Quelle: https://www.esser-systems.com/
ESSER Flex ES Control, Quelle: https://www.esser-systems.com/

Wir sind eine zertifizierte Errichterfirma für Brandmeldeanlagen und Ihr kompetenter Ansprechpartner für Planung, Umsetzung und Instandhaltung.